01

Mit Eigentum und Grundstück beginnen

Der Grundbuchauszug zeigt Eigentumsverhältnisse sowie eingetragene Rechte und Belastungen. Eigentümer können bei der Justiz einen einfachen oder amtlichen Ausdruck beantragen; andere Antragsteller müssen ein berechtigtes Interesse darlegen. Für die Vorbereitung genügt nicht irgendeine alte Kopie: Entscheidend ist, ob der Stand aktuell genug ist und ob Eintragungen erläutert oder vor dem Verkauf behandelt werden müssen.

Flurkarte beziehungsweise Liegenschaftskarte und Grundstücksangaben helfen, Flurstücke, Grenzen und Gebäude zuzuordnen. Sie ersetzen keine Grenzfeststellung. Bei Wegerechten, mehreren Flurstücken, Erbbaurechten oder ungeklärten Zufahrten sollte die rechtliche Situation vor dem Exposé verstanden sein. Eine Löschung oder Ablösung wird nicht versprochen, bevor die Beteiligten und Voraussetzungen geklärt sind.

02

Bauakte und Flächen belastbar machen

Grundrisse, Baugenehmigungen und genehmigte Nutzungen sollten mit dem tatsächlichen Zustand abgeglichen werden. Ein ausgebauter Raum ist nicht allein deshalb Wohnfläche, weil er wohnlich aussieht. Umbauten, Anbauten, Nutzungsänderungen oder Nebengebäude können zusätzliche Nachweise erfordern. Fehlt eine Unterlage, ist die richtige Reaktion eine gezielte Klärung – nicht das stillschweigende Ergänzen einer Annahme.

Bei der Wohnfläche zählt die nachvollziehbare Berechnungsgrundlage. Verkäufer sollten offenlegen können, aus welchem Dokument die Zahl stammt und ob spätere Änderungen berücksichtigt wurden. Nutzfläche, Keller, Garage und Terrasse werden getrennt ausgewiesen. Damit bleibt das Exposé verständlich und der Kaufvertrag kann auf einer konsistenten Tatsachengrundlage vorbereitet werden.

03

Gebäudezustand statt Sammelwort „renoviert“

Eine Modernisierungsliste nennt Bauteil, Jahr, Umfang und vorhandene Rechnung oder Fachunternehmerbestätigung. Dachdeckung ist nicht automatisch Dachdämmung; ein neuer Heizkessel sagt wenig über Leitungen oder Wärmeverteilung; neue Fenster beantworten keine Frage zum Feuchteschutz. Diese Trennung hilft Kaufinteressenten, Investitionen realistisch zu planen.

Für den Energieausweis regelt § 80 GModG Vorlage- und Übergabepflichten beim Verkauf. Welcher Ausweistyp erforderlich ist und ob eine Ausnahme greift, hängt vom Gebäude ab. Der Ausweis sollte rechtzeitig vorliegen, damit Pflichtangaben konsistent in der Vermarktung erscheinen. Er ist eine standardisierte Information und keine Garantie für den späteren individuellen Verbrauch.

04

Vermietung und Gemeinschaft ergänzen

Bei vermieteten Objekten gehören Mietvertrag, Nachträge, Miethöhe, Betriebskosten, Kaution und dokumentierte Kommunikation zu den entscheidenden Unterlagen. Persönliche Daten werden nur im erforderlichen Umfang weitergegeben. Bei Wohnungseigentum kommen Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan, Protokolle, Beschlusssammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnungen und Vermögensbericht hinzu.

Ordnen Sie die Akte in vier Gruppen: Eigentum und Grundstück, Bau und Fläche, Technik und Energie, Nutzung und Verträge. Markieren Sie fehlende oder widersprüchliche Punkte sichtbar. Der Objektkompass eignet sich für diese Bestandsaufnahme. Bei konkreter Verkaufsabsicht kann eine qualifizierte Anfrage direkt benennen, was vollständig ist und wo Unterstützung bei der Reihenfolge gebraucht wird.